Urlaub in der Ausbildung

Urlaub in der Ausbildung

Urlaub in der Ausbildung

Jeder Azubi, unabhängig von der Ausbildung, des Betriebs oder des Standorts, hat Anspruch auf Urlaub. Die Mindestanzahl an Urlaubstagen wird durch das Arbeitsrecht bestimmt, wobei für minderjährige Azubis andere Bestimmungen gelten als für volljährige Azubis. Die genaue Anzahl an Urlaubstagen pro Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr!) steht im Ausbildungsvertrag.

Urlaubsanspruch

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen Jugendliche unter 16 Jahren mindestens 30 Werktage Urlaub bekommen. Azubis bis 17 Jahre haben einen Anspruch auf mindestens 27 Tage und unter 18-Jährigen stehen mindestens 25 Werktage Urlaub zu. Erwachsene Azubis müssen nach dem Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage bekommen. Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen, der dann auch für dich gilt.

Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung, die zwischen Vertretern der Gewerkschaften und Vertretern der Arbeitgeber in sogenannten Tarifverhandlungen ausgehandelt wird. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände nennt man auch „Tarifvertragsparteien“. Im Tarifvertrag wird festgelegt, wie hoch der Lohn oder das Gehalt für bestimmte Berufsgruppen ist, wie viele Urlaubstage es gibt und noch anderes mehr. Diese Vereinbarungen gelten für Betriebe, Ämter, Behörden sowie für ihre Arbeitgeber, Angestellten und Beamten. Die Vereinbarungen sind nur eine bestimmte Zeit lang gültig.

Du bist verpflichtet, deinen Urlaub bis Jahresende zu nehmen. Wenn du Resturlaub hast, z.B. durch Krankheit, darfst du die übrigen Tage mit ins nächste Jahr nehmen, musst diese allerdings bis spätestens Ende März genommen haben.

Arbeitstage oder Werktage?

Dein Urlaub wird im Ausbildungsvertrag in Werktagen angegeben. Dann brauchst du für eine Urlaubswoche sechs Urlaubstage, bei Arbeitstagen entspricht eine Urlaubswoche fünf Urlaubstagen. Die genauen Unterschiede findest du im Überblick:

Werktage: Als Werktage bezeichnet man in der Regel die Wochentage von Montag bis Samstag.  Sind deine Urlaubstage als Werktage angegeben, dann teilst du diese durch sechs und erhältst die Anzahl an Urlaubswochen pro Jahr. Ein Beispiel: 30 Urlaubstage : 6 = 5 Urlaubswochen.

Arbeitstage: Unter Arbeitstagen versteht man die Wochentage, an denen tatsächlich gearbeitet wird. Bei den meisten Azubis handelt es sich um eine 5-Tage-Woche, die von Montag bis Freitag geht. Wenn du wissen möchtest, wie viele Urlaubswochen dir insgesamt zustehen, teilst du bei beispielsweise 30 Urlaubstagen diese durch fünf. Die Rechnung lautet dann: 30 Urlaubstage : 5 = 6 Urlaubswochen.

Wie nimmt man Urlaub?

Bevor du deinen Urlaub beantragst, musst du deine gewünschten Tage mit der jeweiligen Abteilung und deinem Ausbilder absprechen. Nachdem deine Ansprechpartner ihr Einverständnis gegeben haben, musst du einen schriftlichen Antrag stellen. Um einen guten Eindruck zu hinterlassen, plane deinen Urlaub rechtzeitig und nicht erst ein Tag vor deinem gewünschten Termin. Erst wenn dein Arbeitgeber dem Urlaub zustimmt, ist dieser genehmigt. Niemals solltest du unangekündigt in deinen Urlaub gehen. Damit riskierst du eine Kündigung!

Urlaub in der Probezeit

Die meisten Ausbildungsbetriebe legen eine Probezeit von drei Monaten fest, die du in deinem Ausbildungsvertrag nachlesen kannst. In dieser Zeit ist in der Regel kein Urlaub möglich. Darüber hinaus musst du insgesamt sechs Monate als Azubi in deinem Betrieb sein, damit du nach dem Bundesurlaubsgesetz vollen Anspruch auf alle Urlaubstage hast. In einigen Firmen ist beispielsweise an Weihnachten geschlossen. Dann musst du auch, wenn die sechs Monate noch nicht um sind, dafür Urlaub nehmen.

Out of Office

Urlaub und Berufsschule

Dein Urlaub gilt nur für die Arbeit, aber nicht für den Schulunterricht. Deswegen solltest du deinen Urlaub auch in den Berufsschulen nehmen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass du in deinem Urlaub zur Schule gehen musst. Wenn es dazu kommen sollte, bekommst du pro Urlaubstag, an dem du in der Berufsschule warst, einen weiteren Tag Urlaubsanspruch. Mindestens zwei Wochen Urlaub am Stück musst du bekommen.

Im Urlaub

Der Zweck deines Urlaubs ist die Erholung. In dieser Zeit darfst du nicht gewerblich arbeiten, außer in einem Nebenjob. Dein Gehalt bekommst du weiterhin ganz normal ausgezahlt. Solltest du im Urlaub krank werden, zählen diese Tage als Krankheits- und nicht als Urlaubstage. In diesem Fall musst du auf jeden Fall deinen Arbeitgeber informieren und ein ärztliches Attest abgeben. Nur dann werden deine Krankheitstage „gutgeschrieben“.

Nun steht deinem Urlaub nichts mehr im Weg. Wenn du noch wissen möchtest, wie du am besten dabei sparen kannst, findest du hier den passenden Artikel.

Bildquellen

  • Urlaubsreise: S.Kobold - Adobestock.com
  • Out of office: Janina Dierks - Adobestock.com
  • Urlaub am Meer: contrastwerkstatt - Adobestock.com

Teile diesen Beitrag