Ausbildungsverkürzung

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Ausbildungsverkürzung

Was ist die Ausbildungsverkürzung?

Die Ausbildungsverkürzung ist ein immer größer werdendes Thema, da viele Auszubildende ihre Ausbildung schnell absolvieren möchten. Die Dauer deiner betrieblichen Ausbildung hängt insbesondere von deinem Ausbildungsberuf, deiner beruflichen Vorbildung und deinem Schulabschluss ab. In der Regel beträgt die Ausbildungszeit zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. In deinem Ausbildungsvertrag kannst du die Dauer wiederfinden. Solltest du allerdings bereits berufliche Vorkenntnisse oder eine schulische Vorbildung besitzen, kannst du als Azubi mit dem Betrieb über eine mögliche Verkürzung deiner Ausbildung sprechen. Das Berufsbildungsgesetz regelt die rechtlichen Grundlagen. Normalerweise hast du auch die Möglichkeit, dich während der Ausbildung zu einer Verkürzung zu entscheiden. Vorraussetzung ist, wenn du überdurchschnittliche Leistungen im Betrieb und in der Berufsschule vorweisen kannst.

Für eine Verkürzung deiner Ausbildung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Trotz verkürzter Zeit wird das Ausbildungsziel erreicht
  • Gemeinsamer schriftlicher Antrag des Ausbildungsbetriebes und des Auszubildenden bei der zuständigen Stelle
  • Leistungsbeurteilungen in Form von Schulzeugnissen, Berufsausbildungsvertrag und der betriebliche Ausbildungsplan

Wie stelle ich den Antrag auf Verkürzung der Ausbildung?

Um die Ausbildungszeit zu verkürzen, müssen Ausbilder und Auszubildender gemeinsam einen Antrag bei der dafür zuständigen Stelle stellen. Bei Minderjährigen muss der Antrag von den Eltern oder vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Zuständige Stellen sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammer, Kammern der freien Berufe wie z.B. Ärzte-oder Rechtsanwaltskammern und Landwirtschaftskammern. Welche Stelle für dich zuständig ist, erfährst du ganz einfach anhand des Stempels auf deinem Ausbildungsvertrag.

Der Antrag sollte, wenn möglich bereits zu Beginn der Ausbildung gestellt werden. Er kann aber auch währenddessen eingereicht werden. Die zuständige Stelle entscheidet dann über den Antrag. Wird dem Antrag stattgegeben, ist der Ausbildende damit verpflichtet, in der noch verbleibenden Zeit alle Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Sowohl Ausbilder, als auch Auszubildender müssen sicherstellen, dass der Auszubildende auch mit verkürzter Ausbildungszeit die Ausbildungsziele erreicht. Da die Regelungen in den verschiedenen Bundesländern nicht einheitlich sind, ist es hilfreich, sich noch einmal bei der zuständigen Stelle zu informieren, welche Möglichkeiten der Verkürzung es gibt.

Bildquellen

  • board-g12bb8490a_1920: geralt.pixabay.com

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