Rechte während der Ausbildung

Teamwork

Rechte während der Ausbildung

Rechte während der Ausbildung sind vorwiegend durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Wir zeigen dir hier, welche Rechte du auf jeden Fall kennen solltest und was diese genau bedeuten bzw. regeln.

Das Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels

In § 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung heißt es: „(3) Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.“ Dir müssen also alle notwendigen Fähigkeiten für deinen weiteren Berufsweg und natürlich auch für das Bestehen deiner Prüfung vermittelt werden. Falls man dir eine wichtige Tätigkeit in deiner Firma nicht zeigt, dann muss sich dein Ausbilder bzw. das Unternehmen da drum kümmern, dass dir diese Tätigkeit in einer Weiterbildung oder ähnlichem gezeigt wird. Umgekehrt sollst du auch nicht ständig Aufgaben machen, die nicht dem Ausbildungsziel dienen wie z.B. Kaffee kochen oder kopieren. Natürlich kann das mal vorkommen, sollte aber nicht die Gewohnheit sein.

Das Recht auf Vergütung

Natürlich arbeiten Auszubildende auch für den Betrieb und tragen zu dem Umsatz bei. Deshalb haben sie auch, wie normale Angestellte, einen Anspruch auf eine ordentliche Vergütung. In § 17 BBiG steht dazu: “(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an.“ Seit 2020 gibt es zu der genauen Höhe der Vergütung auch eine definierte Untergrenze. Diese soll im ersten Ausbildungsjahr 550 Euro brutto monatlich betragen und bis auf 743 Euro im dritten Lehrjahr steigen. Bis zum Jahr 2023 soll der Betrag auf 620 Euro im ersten Lehrjahr angehoben werden. Andere Regelungen gelten, wenn ein Tarifvertrag vorliegt. Dabei kann die Vergütung auch mal deutlich höher ausfallen als der Azubi-Mindestlohn. Für Pflegekräfte oder ähnliche soziale Berufe gibt es aber auch nochmal Sonderregelung für die Bezahlung.

Rechte während der Ausbildung: Arbeits- und Pausenzeiten

Die Regelung für die Arbeitszeit während der Ausbildung sind durch das Arbeitszeitgesetz geregelt. Demzufolge dürfen Volljährige Auszubildende nicht mehr als neun Stunden bei einer sechs-Tage-Woche arbeiten. Insgesamt darf der Azubi dann 48 Stunden in der Woche arbeiten.

Es kann aber auch mal vorkommen, dass der Azubi zehn Stunden arbeitet. Dabei muss der Ausbilder aber darauf achten, dass die Durchschnittsarbeitszeit innerhalb von sechs Monaten nicht über neun Stunden geht.

Die vorgeschriebene Pausenzeit bei Volljährigen Azubis beträgt dabei bei über sechs Stunden 30 Minuten und bei mehr als neun Stunden 45 Minuten.

Bei Jugendlichen Auszubildenden gelten nochmal andere Regelungen. In § 8 Dauer der Arbeitszeit heißt es dazu: „(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.“ An den Wochenenden dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gibt es z.B. bei einer Ausbildung in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen oder in der Landwirtschaft und Tierhaltung.

Urlaub, Entspannung

Auch Urlaub ist ein Recht während der Ausbildung

Der Mindestanspruch aus Urlaub beträgt laut Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Tage, außer Sonntags und Feiertage. Wenn man die Ausbildung im August beginnt, hat man bis Dezember noch einen Teilanspruch auf Urlaub.

Kleiner Tipp: vielleicht hast du ja schon mal von Bildungsurlaub gehört. Auch als Auszubildender hast du Anspruch auf 5 Werktage „Urlaub“ bzw. Freistellung, um dich weiterzubilden. Die Kosten für die Weiterbildung musst du aber meistens selbst tragen. Du kannst aber auch eine Weiterbildung in einem anderen Bundesland wie z.B. Schleswig-Holstein machen und nach Feierabend ans Meer gehen und dort eine Auszeit nehmen.

Das Recht auf ein Ausbildungszeugnis

In § 16 Zeugnis des BBiG heißt es: „(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.“ Es muss auf jeden Fall ein einfaches Zeugnis ausgestellt werden. Hier findet man Angaben zur Art, Dauer, Ziel der Berufsausbildung, sowie etwas über die erworbenen beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. In einem qualifizierten Zeugnis sind auch Angaben über das Verhalten und die Leistung zu finden. Jeder hat das Recht, ein qualifiziertes Zeugnis zu bekommen.

Achte bei deinem Arbeitszeugnis unbedingt auf die Formulierungen. Negative Formulierungen sind verboten. Hier hast du ein paar Beispiele, welche Note diese Sätze widerspiegeln:

  • Note 1: „…stets zur vollsten Zufriedenheit.“
  • Note 2: „…zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit.“
  • Note 3: „…zur vollen Zufriedenheit.“
  • Note 4: „…zur Zufriedenheit.“
  • Note 5: „…im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.“
  • Note 6: „…Er/Sie hat sich bemüht.“

Dein Arbeitszeugnis muss mindestens „befriedigend“ sein, ansonsten kannst du nochmal ein ordentliches Zeugnis verlangen.

Das Kündigungsrecht

Während der Probezeit, die in der Ausbildung zwischen ein und vier Monate gehen kann, darf von beiden Seiten (Azubi oder Firma) ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probezeit kann von dem Auszubildenden weiterhin auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Dabei muss aber die Kündigungsfrist, welche meistens 4 Wochen beträgt, eingehalten werden. Seitens der Firma kann nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Insbesondere im Ausbildungsverhältnis ist zu beachten, dass ein wichtiger Grund z.B. dann vorliegen kann, wenn ein Vergehen trotz Abmahnung mehrfach begangen wird (z.B. Fernbleiben vom BBS-Unterricht) oder von Grunde auf so schwerwiegend ist, dass eine Kündigungsfrist unzumutbar ist (z.B. Gewalt oder Nötigung).

Viele Rechte während der Ausbildung können aber durch den Ausbildungsvertrag individuell geregelt werden. Dabei dürfen aber natürlich die Mindestvorgaben nicht unterschritten werden. Es kann aber z.B. mehr Urlaub gewährt werden oder eine kürzere Arbeitszeit festgelegt werden.

Falls deine Rechte während der Ausbildung verletzt werden, kannst du in deinem Unternehmen z.B. deine JAV ansprechen, welche sich dann um die Einhaltung deiner Rechte kümmert. Was die JAV genau ist und was die Aufgaben sind, erfährst du hier.

Teile diesen Beitrag