Rechte und Pflichten eines Auszubildenden

Rechte und Pflichten eines Auszubildenden

Das BBiG (Berufsbildungsgesetz) und das JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) regeln die generellen Rechte und Pflichten eines jeden Azubis. Welche Pflichten und Rechte gehören dazu?

Pflichten des Auszubildenden

Um eine geregelte Ausbildung zu genießen, gibt es für einen Azubi Pflichten, die es zu beachten gilt. Das ist einerseits die Sorgfaltspflicht, die dem Azubi vorschreibt, alle Tätigkeiten im Betrieb und in der Berufsschule ordentlich und zuverlässig erfüllt werden. Das sorgfältige Führen eines Berichtsheftes und der sorgsame Umgang mit Arbeitsmaterialien kommen da hinzu.
Die Berufsschulpflicht befiehlt einem Azubi, dass er am Besuch sowie an den Prüfungen der Berufsschule teilnimmt. Dort soll sich ein Azubi, genau wie in der Ausbildungsstätte, an die Lernpflicht halten, die besagt, dass sich Azubis darum bemühen müssen die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.


Ebenfalls muss sich ein Azubi an die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung halten. Dazu zählt auch die Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Auch muss der Azubi dem Vorlegen von ärztlichen Bescheinigungen bei einer Krankheitsmeldung nachkommen.
Die letzte und überall mitinbegriffene Pflicht ist die Befolgung der Anweisungen ranghöherer Personen. Diese zwingt den Azubi, dass er Weisungen vom Ausbilder oder anderen weisungsberechtigten Personen zu folgen hat. Diese Weisungen sollten aber nur ausbildungsbezogene Tätigkeiten sein.

Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist zudem geregelt, dass sich ein minderjähriger Azubi vor Beginn der Ausbildung sowie vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres ärztlich untersuchen lassen muss.

Rechte des Auszubildenden

Konkrete Pflichten und Rechte werden auch im Ausbildungsvertrag festgehalten.
Der Ausbildungsvertrag enthält Informationen zu den Vergütungen, die immer dem Berufsbild angemessen sein sollen, das Ziel und die Gliederung der Berufsausbildung, die Dauer der Berufsausbildung, die Probezeitdauer und die Kündigungsbedingungen. Außerdem werden noch die Arbeits- und Urlaubszeiten  geregelt. Die Arbeitszeit darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten und für Minderjährige darf die Arbeitszeit keine 40 Stunden überschreiten. Azubis haben Anspruch auf mindestens 25 Tage Urlaub und minderjährige Azubis auf mindestens 27.


Weitere Rechte eines Azubis sind die Freistellung von der Schule durch den Ausbilder.
Ausbilden darf nur jemand, der nach §28 des BBiG geeignet ist. Ein Azubi muss an einem Schultag nicht zusätzlich auf der Arbeit erscheinen, sofern er mehr als fünf Stunden in der Schule gewesen ist.
Des Weiteren müssen die Ausbildungsmittel kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören benötigte Laptops und Lernbücher für die Schule oder dem Betrieb.
Zuletzt hat der Auszubildende Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das der Betrieb am Ende der Ausbildung ausstellen muss.

Für ein Ausbildungsplatz müsst Ihr Euch, vorerst bewerben und in den meisten Fällen ein Vorstellungsgespräch führen. Tipps zu Vorstellungsgesprächen findet ihr hier.

Bildquellen

  • Frau am Laptop: unsplash: andrewtneel
  • Schüler schreiben: Robert Kneschke - Fotolia.com

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