Die Mindestlohnerhöhung 2022

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Die Mindestlohnerhöhung 2022

Die Mindestlohnerhöhung 2022 steht kurz vor der Tür. Beschäftigte in Deutschland können sich im nächsten Monat über einen höheren Mindestlohn freuen. Der Countdown läuft, denn der von der Ampel-Koalition geplante gesetzliche Mindestlohn gilt ab dem 1. Oktober 2022.

Was heißt Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist die Untergrenze eines Lohnes, der nicht unterschritten werden darf. In Deutschland gilt seit 2015 der gesetzliche Mindestlohn. Damit ist festgelegt, dass Arbeitnehmer eine Mindestsumme pro Stunde erhalten müssen.

Ziel des Mindestlohns

Mit dem Mindestlohn soll ein besseres Einkommen der Arbeitnehmer gesichert werden. Unternehmen sollen zudem vor unfairem Wettbewerb geschützt werden.

Mindestlohnerhöhung ab Oktober 2022

Viele Auszubildende, Studierende oder Schüler haben einen Nebenjob und werden zukünftig mindestens zwölf Euro die Stunde verdienen. Zusätzlich soll die Verdienst-Obergrenze für Minijobs am 1. Oktober von 450 auf 520 Euro im Monat steigen. Wie im Gesetz hervorgeht, kann in einem Minijob bis zu zehn Stunden pro Woche gearbeitet werden. Für die Berechnung wird ein durchschnittliche Arbeitszeit von 43,3 Stunden pro Monat angesetzt. Daher ergibt sich ein zukünftiges Gehalt bei einem zwölf Euro Stundenlohn von 519,60 Euro.

Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell?

Aktuell liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 10,45 Euro pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn ist für den Arbeitnehmer immer ein Bruttostundenlohn. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich zum Mindestlohn auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Tariflohn und Mindestlohn?

Der Tariflohn ist nicht das genau gleich wie der Mindestlohn. Der Tariflohn ist nur eine bestimmte Art des Mindestlohns. Der Mindestlohn ist allgemein gültig, im Gegensatz zum Tariflohn. Dieser ist nur für bestimmte Branchen und Unternehmen gültig. Deshalb darf der Tariflohn nicht unter dem Mindestlohn liegen. Allerdings ist es möglich, dass der Mindestlohn unter dem Tariflohn liegt. Ein weiterer Unterschied ist, dass der Tariflohn sich auf einen Tarifvertrag stützt, der Mindestlohn auf das Mindestlohngesetz.

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