Tierschutz und Haltung

Tierschutz und Haltung

Tiere spielen schon immer eine wichtige Rolle im Leben des Menschen, denn ohne Tiere würde es den Menschen nicht geben. In der Steinzeit brauchte man Tiere zum Überleben und um sich weiterzuentwickeln. Heutzutage leben Katzen, Hunde, Mäuse und viele mehr mit im Haus und sind für viele ein Teil der Familie. Deshalb spielt in der heutigen Gesellschaft der Tierschutz eine wichtige Rolle.
Ein Hauptbestandteil des Tierschutzes ist vor allem die Tierhaltung.

Die Bedeutung des Tierschutzes

Tierschutz bedeutet, Tieren ein artgerechtes Leben, ohne Zufügung von Schmerzen, Leiden, Schäden und unnötigen Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Damit dies in Deutschland gewährleistet werden kann, gibt es dafür ein Tierschutzgesetz (TierSchG), welches seit dem 01.10.1972 besteht und bis heute zahlreiche Änderungen oder Ergänzungen bekommt. Der Grundsatz dieses Gesetzes ist: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leid oder Schäden zufügen.


Der Tierschutz beinhaltet die Tierhaltung, Tötung von Tieren, Tierversuche, Zucht und Handel von Tieren.
Tierschutzorganisationen geht das Gesetz nicht weit genug. Häufig stehen wirtschaftliche Interessen höher als der Tierschutz zum Beispiel: Ferkel dürfen ohne Betäubung kastriert werden, Puten dürfen die Schnäbel amputiert werden, Sauen kommen in einen Kastenstand und können sich nicht bewegen. Zudem wird ein Tier im Gesetz nicht als Lebewesen betrachtet, sondern als eine Sache. Das heißt, wenn jemand einem Tier unnötig Schaden zufügt, wäre dies Tierquälerei in Verbindung mit einer Sachbeschädigung. Die Massentierhaltung ist aus Sicht von Tierschützern immer eine Tierquälerei. Die Einhaltung vom Tierschutzgesetz ist Aufgabe von Polizei, Staatsanwaltschaft, Ordnungsamt und Veterinäramt.
Tierschutzorganisationen ermitteln häufig verdeckt, um Missstände aufzudecken. Rechtlich haben sie keine Befugnis, um zum Beispiel einen Schweinestall zu überprüfen – so machen sie sich strafbar.

Tierhaltung

Wer Tiere in Deutschland halten möchte, muss dies artgerecht tun. Das bedeutet, dass die Tiere ihren Bedürfnissen angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Zudem darf man einem Tier keine Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zufügen.
Auch für die Tierhaltung gibt es Gesetze und jede Menge Verordnungen und Leitlinien.

Artgerechte Haltung bedeutet, dass auf die ursprünglich natürlichen Lebensbedingungen und Verhaltensweisen des Tieres Rücksicht genommen wird.
Zum Beispiel: Dass Hühner und Kühe in Freiland leben können oder Schweine und Esel auf einer Weide.

Viele Haus- und Nutztiere wurden aber so gezüchtet, dass sie nicht mehr in der Lage sind, sich in ihrer Umgebung selbst zu versorgen und fortzupflanzen.
Trotzdem haben die Tiere noch natürliche Verhaltensweisen wie den Bewegungsdrang, den Jagdinstinkt oder das Bedürfnis, sich zu verstecken. Diese sollten bei der artgerechten Haltung auch beachtet werden und es sollte die Möglichkeit bestehen, dass die Tiere diese auch ausleben können.

Hunde

Die Hundehaltung ist gesetzlich durch die Hundeverordnung ziemlich genau geregelt. So muss ein Hund täglich mindestens eine Stunde Gassi gehen, der Auslauf im Garten darf da nicht mit eingerechnet werden.
Katzen
Bei der Katzenhaltung gibt es eine Leitlinie, an die man sich halten sollte. Diese besagt zum Beispiel, dass Katzen genügend Beschäftigungs- und Rückzugsmöglichkeiten, wie Kratzbäume oder Körbchen haben.
Kaninchen
Bei der Kaninchenhaltung gibt es auch Leitlinien. So sollen zwei Kaninchen mindestens sechs Quadratmeter zur Verfügung haben, und zwar 24 Stunden am Tag. Die Einzelhaltung ist abzulehnen.

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