Berufsausbildungsbeihilfe

Berufsausbildungsbeihilfe

Du hast es geschafft! Du hast deine lang ersehnte Ausbildung in der Tasche und den Vertrag unterschrieben und freust dich ungemein. Zurecht. Leider gibt’s da noch einen Haken. Dir fällt auf das du trotz Ausbildungsgehalt deinen eigenen Lebensunterhalt nicht komplett decken kannst. Die Freude des grade unterschriebenen Ausbildungsvertrages lässt nach und du kommst ins Grübeln. Dann fällt dir ein, dass du letztens einen Beitrag zur Berufsausbildungsbeihilfe auf der Intres-Online Website gelesen hast. Hier findest du nochmal alle wichtigen Informationen zum BAB.

Dein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe

Die Ausbildungsgehälter unterscheiden sie je nach Branche – so verdienst du in einer Ausbildung zum Bankkaufmann/Bankkauffrau mehr als du in einer Ausbildung zum Friseur/Friseurin. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) soll genau da unterstützen. So bekommst du nämlich unter bestimmten Vorrausetzungen einen Finanzschuss von der Bundesagentur für Arbeit, der dich während deiner Ausbildung unterstützen soll. Unter bestimmten Voraussetzungen bist du berechtigt BAB zu beantragen:

  • Deine Berufsausbildung muss ein anerkannter Ausbildungsberuf sein
  • Während deiner Ausbildung kannst du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen, weil dein Ausbildungsbetrieb von dort schwer zu erreichen ist oder aufgrund sozialer Schwierigkeiten nicht mehr zuhause wohnen konnte. Hast du bereits ein Kind oder bist verheiratet, erhältst du die Unterstützung auch, wenn du nicht bei, aber in der Nähe deiner Eltern wohnst.

Achtung: Absolvierst du eine schulische Ausbildung, steht dir keine Berufsausbildungsbeihilfe zu. Wir haben aber andere Beiträge, wo du dich informieren kannst finanzielle Hilfe zu bekommen. Beispiele wären BAföG oder Wohngeld. Schau dich dafür gerne auf unserer Intres-Online Webseite um.

Wie viel Berufsausbildungsbeihilfe steht mir zu?

Der BAB-Höchstsatz liegt im August 2020 bei 723 Euro pro Monat. Den kriegen aber die wenigsten. Grundsätzlich ist es so, dass für jeden Einzelfall individuell berechnet wird, wie viel Berufsausbildungsbeihilfe den Auszubildenden zusteht. Dafür berechnet die Bundesagentur für Arbeit zunächst den Gesamtbedarf. Dieser wird aus deinem Grundbedarf und Zuschlägen wie Bedarf an Arbeitskleidung oder Fahrtkosten zusammengesetzt. Von dem Beitrag wird dein anrechenbares Gehalt als Auszubildender und das deiner Eltern inklusiver Freibeträge abgezogen. Falls nach Abzug des Gehalts noch ein positiver Betrag übrig geblieben ist, wird dir dieser Betrag monatlich als BAB ausgezahlt.

Lieber zu früh als zu spät

In der Regel wird die Berufsausbildungsbeihilfe für die ganze Dauer der Ausbildung gezahlt. Wichtig ist, dass du den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung stellst. Falls du es versäumst und den Antrag erst während der Ausbildung stellst, kriegst du dein BAB zwar rückwirkend gezahlt, aber erst ab dem Monat an dem der Antrag gestellt wurde.

Ebenfalls solltest du beachten, da du im Laufe deiner Ausbildung immer mehr verdienen wirst, dass sich die BAB mehrmals neu berechnen wird. Dadurch könnte dein Anspruch auf den finanziellen Anspruch verfallen.

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